VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN1. GELTUNG DER BEDINGUNGEN
1. GELTUNG DER BEDINGUNGEN
Sämtliche Geschäfte, die mit uns abgeschlossen werden, unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung gelten die Bedingungen als angenommen. Anderslautende Geschäftsbedingungen verpflichten uns nur dann, wenn sie schriftlich anerkannt werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam. Die eventuelle Nichtigkeit einer der vereinbarten Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht.
2. ANGEBOT UND VERTRAG
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich und gelten, wenn schriftlich nichts Anderslautendes vereinbart ist, höchstens 3 Monate. Eine schriftliche Bestätigung eingehender Aufträge erfolgt nur dann, wenn Einzelheiten der Bestellung der schriftlichen Bestätigung bedürfen. Zeichnungen, Bilder, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3. PREISE, LIEFERUNG, LEISTUNGSUMFANG, VERPACKUNG
Maßgebend sind die im Auftrag oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versandkosten gehen, wenn schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wird, immer zu Lasten des Käufers. Bei Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% zulässig, der Gesamtpreis ändert sich entsprechend. Kosten für Standard-Verpackung werden von uns getragen. Gewünschte Spezialverpackung wird von uns selbstkostend in Rechnung gestellt.
4. LIEFERZEIT
Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt sind. Für ihren Beginn ist der Auftragseingang maßgebend, sie enden mit dem Tag, an dem die Ware unser Lager verlässt. Die Lieferzeiten werden angemessen verlängert, solange der Besteller die Prüfung von Andrucken, Korrekturabzügen, Ausfallmustern oder Klischees, etc., vornimmt. Vom Auftrag abweichende Änderungen setzen mit Bestätigung der Änderung eine neue Lieferzeit in Kraft.
Wird die Herstellung oder Lieferung der bestellten Ware durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, für uns wesentlich erschwert oder unmöglich, gleichgültig, ob die Umstände in unserem Werk oder bei unseren Vorlieferanten eintreten (z.B. höhere Gewalt, Betriebs- oder Fertigungsstörungen, Brand, Arbeitskonflikte usw.), sind wir für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von der Lieferpflicht befreit. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder wir unsere in Verzug befinden und dem Besteller tatsächlich ein Schaden entsteht, hat der Besteller Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 4% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen.
5. GEFAHRÜBERGANG
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Firma übergeben worden ist, oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
6. URHEBER- UND SONSTIGE RECHTE
1. Das Urheber- und Vervielfältigungsrecht an Entwürfen, Originalen, Modellen usw. verbleibt allein bei uns. Alle zur Herstellung benötigten Formen, Stickdisketten, Werkzeuge, Materialien und Filme bleiben auch bei gesonderter anteiliger Berechnung unser Eigentum. Die Kosten für Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Durchführung kommt.
2. Der Besteller verpflichtet sich, bestellte Motive, Schriften, Zeichnungen oder Logos selbst hinsichtlich Urheber- oder andren Rechten zu überprüfen. Der Käufer von Motiv- und Emblemartikeln trägt das Risiko, bzw. muss vor Benützung oder Verkauf selbst überprüfen, inwieweit er berechtigt ist, diese Artikel zu verwenden. Er stellt uns von jeglichen Schadensersatzansprüchen frei.
7. SCHADENSERSATZANSPRÜCHE
Kommt der Vertrag aus vom Besteller zu vertretenden Gründen nicht zur Durchführung, steht uns eine Entschädigung in Höhe von 30% des Nettoauftragswertes zu. Dem Besteller bleibt es unbenommen, im Einzelfall das Entstehen eines geringeren Nachteils nachzuweisen. Darüber hinaus schuldet der Besteller Ersatz bereits entstandener Aufwendungen.
8. GEWÄHRLEISTUNG UND WARENRÜCKNAHME
Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Empfang zu überprüfen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen 7 Tagen, bei versteckten Mängeln nicht innerhalb von 3 Monaten nach Eintreffen am Bestimmungsort schriftlich bei uns eingelangt ist. Erstellte Gutschriften können nur mit neuen Warenlieferungen verrechnet werden. Bei nachweisbarer Mängelrüge sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Wir haften nur für Mängel an der gelieferten Ware nach Ausschluss von Mängelfolgeschäden. Geringfügige Abweichungen von Farbe, Format, Qualität berechtigen nicht zu Mängelrüge, es sei denn, bestimmte Eigenschaften sind zugesichert. Für vom Besteller gelieferte Materialien übernehmen wir keine Gewährleistung, die angelieferten Teile werden von uns sorgfältig behandelt und einer Eignungsprüfung unterzogen. Dennoch können Temperaturunterschiede oder chemische Einflüsse im Nachhinein andere Ergebnisse bringen. Dies geht zu Lasten des Bestellers. Saisonware ist vom Umtausch ausgeschlossen.
9. HAFTUNG
Soweit in diesen Bedingungen nicht etwas anders vereinbart ist, stehen dem Besteller gegen uns und unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen keinerlei Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, wegen Verletzung vertraglicher, vorvertraglicher oder gesetzlicher Pflichten zu, soweit die Verletzung dieser Pflichten nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
10. EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, sowie bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen unser Eigentum.
11. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sofern im Kaufvertrag nicht anders vereinbart gilt: der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Wir sind berechtigt, bei Verzug ab dem 31.Tag Zinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der ÖNB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschaden bleibt davon unberührt.
12. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Standort der Firma InsideOut. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das jeweils zuständige Bezirks- oder Landesgericht.
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